Rohrbruch oder Störung? 0664 / 50 17 208

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Versorgungsbedingungen für den Bezug von Trinkwasser aus dem Netz der Wassergenossenschaft Neumarkt am Wallersee.

Verbindlichen Text einfügen. Bei einer Wassergenossenschaft ergeben sich die Rechte und Pflichten der Mitglieder aus der Satzung (und ggf. einer Wasserleitungs- bzw. Wasserbezugsordnung) sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Die folgende Gliederung ist ein Vorschlag und enthält nur die bereits veröffentlichten Regelungen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Liegenschaften, die an das Versorgungsnetz der Wassergenossenschaft Neumarkt am Wallersee angeschlossen sind, sowie für deren Eigentümerinnen und Eigentümer als Mitglieder der Genossenschaft.

2. Mitgliedschaft und Anteile

Mit dem Anschluss an das Versorgungsnetz wird ein Anteil erworben. Für jeden Anteil wird eine Anschlussgebühr gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung eingehoben (derzeit € 1.428,18 netto, gültig ab 22.04.2026).

3. Gebühren

Wasserzins und Wassermessermiete werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die jeweils gültigen Beträge sind unter Gebühren & Abrechnung veröffentlicht.

4. Hausanschluss und Wasserzähler

Der Wasserzähler bleibt Eigentum der Wassergenossenschaft. Für den Schutz vor Verkeimung und den störungsfreien Betrieb ist eine Einbaugarnitur (Zählerbrücke) samt Absperrventilen und Rückflussverhinderer auf einem Bügel erforderlich. Der Einbau ist vom Eigentümer bei einem Installateur zu beauftragen.

5. Pflichten der Mitglieder

  • Den Wasserzähler regelmäßig zu kontrollieren.
  • Schwimmbeckenbefüllungen vorzeitig bei der Wassergenossenschaft zu melden.
  • Sorgsam und sparsam mit Trinkwasser umzugehen.
  • Änderungen wie Eigentümerwechsel rechtzeitig bekanntzugeben.

6. Versorgungsunterbrechungen

Regelungen zu geplanten Abschaltungen, Störungen und Haftung.

7. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand, anwendbares Recht, Inkrafttreten.